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Betreuung für Krippenkinder ab 2013: Rechtsanspruch einlösen ohne Abstriche bei der Betreuungsqualität

Veröffentlicht am 16. Februar 2012

Pressemitteilung vom 16.02.2012

Betreuung für Krippenkinder ab 2013: Rechtsanspruch einlösen ohne Abstriche bei der Betreuungsqualität

Ab dem 1. August 2013 hat bundesweit jede Familie mit einem Kind im Alter von einem bis drei Jahren das Recht auf einen Betreuungsplatz. Nach einer Umfrage des Deutschen Städtetages rechnen zahlreiche Städte demzufolge mit Betreuungsquoten von mindestens 50 Prozent. Auch der Senat geht davon aus, dass sich die Betreuungsquote in Hamburg für die einjährigen Kinder durch das Inkrafttreten des Rechtsanspruchs zum 1. August 2013 auf 50 Prozent erhöhen wird. Dies ergab die Antwort auf eine Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Christoph de Vries (siehe Anlage)

Hierzu Christoph de Vries, familienpolitischer Sprecher der CDU-Bürgerschaftsfraktion:

„Hamburg wird noch Einiges tun müssen, um den bundesweiten Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz ab 2013 auch tatsächlich einlösen zu können. Der Senat muss sich anstrengen, um den erwarteten Bedarf von rund 5.000 zusätzlichen Betreuungsplätzen in 1 ½ Jahren decken zu können. Sonst droht eine Klagewelle von Eltern, die keinen Platz für ihr Kind erhalten. Allein rund 750 weitere Erzieherinnen und Sozialpädagogische Assistenten sind erforderlich, um die Betreuung ab 2013 sicherzustellen.

Wir gehen davon aus, dass der Senat trotz der angekündigten Beitragsfreistellung der fünfstündigen Grundbetreuung ausreichend Haushaltsmittel für den anstehenden Krippenausbau bereitstellen wird. Gleichzeitig dürfen aber keine Abstriche bei der notwendigen Absenkung des Betreuerschlüssels in Brennpunkt-Kitas gemacht werden.”

Hintergrund

Der Senat hatte in der ersten SKA eine Antwort auf die voraussichtliche Betreuungsquote im Krippenbereich verweigert und darauf verwiesen, dass diese Quote erst im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens für die Jahre 2013/2014 ermittelt werden kann. Erst in der Nachfrage ist er genauer darauf eingegangen.

Im Jahr 2011 lag die Betreuungsquote Hamburgs im Krippenbereich bei 32,4 Prozent. Zum Zeitpunkt des Beschlusses über den Krippenausbau war bundesweit lediglich mit einer Betreuungsquote von 35 Prozent im Jahr 2013 gerechnet worden.

Hier finden Sie die beiden Schriftlichen Kleinen Anfragen von Herrn de Vries:

Drs. 20/2744: Rechtsanspruch auf Betreuung für Krippenkinder ab 2013 – Wie schätzt der Hamburger Senat den tatsächlichen Bedarf ein

Drs.: 20/3047: Rechtsanspruch auf Betreuung für Krippenkinder ab 2013 II – wie schätzt der Hamburger Senat den tatsächlichen Bedarf ein? (Nachfragen)

Pressemitteilung als Word-Dokument zum Download (2.131 Zeichen, DOC, 37 KB):

Betreuung für Krippenkinder ab 2013: Rechtsanspruch einlösen ohne Abstriche bei der Betreuungsqualität, PM 16.02.12

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