Der Bundestag beriet diese Woche die von der Bundesregierung geplanten Entlastungsmaßnahmen bei den Energiekosten für Unternehmen und Haushalte. Die Stromsteuer für das produzierende Gewerbe sowie die Land- und Forstwirtschaft wird dauerhaft auf den EU-Mindeststeuersatz abgesenkt, wodurch energieintensive Betriebe finanziell spürbar entlastet werden. Rund 600.000 Unternehmen sollen davon profitieren. Unser Ziel ist die Wettbewerbsfähigkeit der energieintensiven Betriebe zu verbessern und die unter der Ampel begonnene Deindustrialisierung in Deutschland zu stoppen.
Im Bereich Elektromobilität wird die Ladeinfrastruktur vereinfacht: Wer an einer Ladesäule Strom lädt, gilt automatisch als Verbraucher, was komplizierte Einzelprüfungen überflüssig macht. Beim bidirektionalen Laden (Strom zurück ins Netz) wird sichergestellt, dass Nutzer nicht als Stromversorger und damit steuerpflichtig gelten.
Ab dem 1. Januar 2026 wird zusätzlich die Gasspeicherumlage abgeschafft, was alle Gasverbraucherinnen und -verbraucher um mehr als drei Milliarden Euro entlastet. Parallel dazu sollen die Strom-Netzentgelte der Übertragungsnetzbetreiber mit 6,5 Milliarden Euro bezuschusst werden, um die Strompreise für private Haushalte und Unternehmen zusätzlich zu dämpfen. Mit diesem umfassenden Entlastungspaket stärken wir den Wirtschaftsstandort Deutschland und entlasten auch die Bürger.
Foto: Jiri Hera/Adobe Stock