Diese Woche habe ich im Plenum in meiner Funktion als Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Innern zur effektiveren Ahndung und Bekämpfung von Straftaten im Zusammenhang mit explosionsgefährlichen Stoffen geredet.
2024 wurden 41,6 Prozent weniger Automaten gesprengt als im Vorjahr. Wir haben damit den niedrigsten Stand der letzten fünf Jahre erreicht. Allerdings werden immer noch zu häufig Geldautomaten gesprengt, Menschenleben gefährdet und Schäden in Millionenhöhe verursacht. So betrug der Beuteschaden in 2024 immer noch 13,4 Mio. Euro und die Begleitschäden übersteigen die Beuteschäden um ein Vielfaches.
Wir haben es also weiterhin mit einem ernsten Sicherheitsproblem zu tun, dem wir mit Entschlossenheit entgegentreten müssen. Denn Geldautomatensprenger reißen nicht nur Automaten in Stücke, sie sprengen auch das Sicherheitsgefühl unserer Gesellschaft. Mit dem verabschiedeten Gesetz ziehen wir Täter härter zur Rechenschaft und sorgen dafür, dass ab jetzt Geldautomatensprengungen mit Diebstahlabsicht mit einer Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren, bei schweren Gesundheitsschädigungen sogar mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft werden. Außerdem schließen wir Strafbarkeitslücken und geben den Sicherheitsbehörden bei gewerbs- und bandenmäßigen Straftaten bessere Ermittlungsmöglichkeiten durch die Nutzung der Telekommunikationsüberwachung. Die Botschaft ist eindeutig: Wer plant, wird gestoppt. Wer sprengt, wird gestellt. Wer flieht, wird gefasst. Das ist unser Sicherheitsversprechen!
Meine Rede finden Sie hier: https://www.bundestag.de/mediathek/video?videoid=7643610








