Diese Woche hat der Bundestag in 1. Lesung über die Gesetzesreform zur beschleunigten Vergabe öffentlicher Aufträge und zur beschleunigten Beschaffung bei der Bundeswehr debattiert. Ein wichtiger Schritt für eine zukunfts- und wettbewerbsfähige Bundeswehr.
Die veränderte sicherheitspolitische Lage macht eine starke und zukunftsfähige Bundeswehr notwendiger denn je. Durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine steht der Europäischen Union und unserer Demokratie eine wahrhaftige Bedrohung gegenüber. Das Ziel ist daher eine vollumfängliche Verteidigungsfähigkeit der Bundeswehr zu ermöglichen.
Doch die gegenwärtige Gesetzeslage kann dem erheblich gestiegenen Bedarf an Liefer-, Bau- und Dienstleistungen nicht gerecht werden. Lange Genehmigungsverfahren und komplexe Beschaffungsverfahren erschweren und verzögern die Beschaffung. Es bedarf neuer Regelungen, die durch innovative Beschaffung und Genehmigung eine schnelle Reaktion auf zukünftige Bedrohungen ermöglichen.
Deshalb hat die Bundesregierung zwei Gesetzentwürfe initiiert, mit denen die Vergabe öffentlicher Aufträge und Beschaffung und Planung für die Bundeswehr deutlich flexibler, einfacher und schneller gestaltet wird. So können öffentliche Aufträge schneller vergeben und militärische Anlagen schneller errichtet werden. Die Wertgrenze für Direktaufträge des Bundes werden auf 50.000 Euro erhöht und die Bedingungen für mittelständische Unternehmen, sich an öffentlichen Ausschreibungen zu beteiligen, sollen erleichtert werden. Gleichzeitig stärkt das Gesetz durch die gemeinsame Beschaffung und Zusammenarbeit in der Europäischen Union internationale Partnerschaften.
Foto: U.J. Alexander/Adobe Stock