Das Gesetzespaket zur Stärkung der digitalen Ermittlungsbefugnisse in der Polizeiarbeit und zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus wurde am Mittwoch dieser Woche in erster Lesung im Bundestag beraten. Dieses Vorhaben ist ein weiterer Meilenstein unserer umfassenden Sicherheitsoffensive in diesem Sommer, die die verpflichtende Speicherung von IP-Adressen durch die Provider, das Cyberabwehrgesetz und das Bundespolizeimodernisierungsgesetz umfasst. Mit dieser Stärkung der Sicherheitsarchitektur in Deutschland treiben wir die Zeitenwende auch in der inneren Sicherheit voran.
Heutzutage werden bei Durchsuchungen meist keine Karteikarten, Aktenordner und Briefe sichergestellt, sondern Smartphones und Festplatten mit Hunderten Terabytes an Datenvolumen. Allein beim BKA hat sich die Menge der Daten seit 2017 mehr als verzehnfacht. Eine händische Auswertung dieser enormen Datenmengen würde Jahrzehnte dauern.
Deshalb rüsten wir digital auf und bringen die Kriminalitätsbekämpfung auf den neuesten Stand der Technik. Mit der automatisierten Datenanalyse, dem biometrischen Datenabgleich und dem Einsatz von künstlicher Intelligenz bei den Ermittlungen formen wir den Dreiklang aus speichern, schützen und unterstützen.
So können Daten vorstrukturiert und zugrunde liegende Muster schneller erkannt werden. Unsere Sicherheitsbehörden erhalten damit die Werkzeuge, die sie im 21. Jahrhundert dringend brauchen, um Täternetzwerken auf Augenhöhe entgegenzutreten – mit mehr Kompetenzen für die Ermittler und mehr Konsequenzen für die Täter.
Unsere neuen Gesetze sind eine schlechte Nachricht für Hacker, Saboteure, Clankriminelle, Islamisten, Extremisten und Online-Verbrecher und eine gute Nachricht für alle Bürgerinnen und Bürger, die in Deutschland frei und sicher leben wollen.
Das Schutzversprechen unseres Staates gilt analog ebenso wie digital. Bei der Sicherheit darf es keine weißen Flecken geben.
Fotoquelle: Mediathek des Deutschen Bundestages








