Wie kann die rentenrechtliche Situation bei Spätaussiedlern verbessert, die Altersarmut bei Spätaussiedlern gelöst und das kulturelle Erbe gewahrt werden? Um Lösungen für diese wichtigen sozialpolitischen Fragestellungen herbeizuführen, aber vor allem aus eigener familiärer Betroffenheit  bin ich diese Woche Mitglied der Gruppe der Vertriebenen, Aussiedler und deutschen Minderheiten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion geworden. Hierzu konnte ich in meiner ersten Sitzung am 15.01.2019 die Anliegen der Spätaussiedler gegenüber unserem neuen Fraktionsvorsitzenden, Ralph Brinkhaus, ansprechen.

Angesichts der überdurchschnittlichen Altersarmut bei Spätaussiedlern, die im Wesentlichen aus starken Einschnitten in den 1990er Jahren im Fremdrentengesetz resultiert, bin ich der Auffassung, dass wir hier adäquate Lösungen finden müssen. So werden gegenwärtig nur Beschäftigungszeiten von fünf Sechstel sowie ein Bewertungsfaktor von 0,6 anerkannt. Zudem sind bei der Gesetzesänderung die im Ausland erworbenen anrechenbaren Entgeltpunkte, die eine Berechnungsgrundlage für die Rentenhöhe bilden, gedeckelt worden.

Diese Problematik beschränkt sich allein auf die älteren Spätaussiedler, deren Erwerbstätigkeit zum Teil noch in den ehemaligen GUS-Staaten stattfand. Die Erwerbsbeteiligung der Spätaussiedler in Deutschland ist unter allen Menschen mit Migrationshintergrund in Deutschland die Höchste und nahezu auf dem gleichen Niveau wie die der „Bio-Deutschen“.

Im Dialog mit unserem Fraktionsvorsitzenden besteht Einigkeit, dass wir uns hier noch stärker für rentenrechtliche Verbesserungen einsetzen müssen. Leider erweist sich unser Koalitionspartner in dieser Frage seit geraumer Zeit wenig kooperativ. So ist das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf mehrere Vorstöße unserer Bundestagsfraktion in der Vergangenheit nicht eingegangen.

Neben meinem Engagement für eine deutliche Verbesserung der rentenrechtlichen Situation der Spätaussiedler ist es mir auch ein Anliegen, das kulturelle Erbe deutscher Minderheiten zu wahren sowie das Bekenntnis der Bundesregierung zur Einstandspflicht für das Kriegsfolgenschicksal der Spätaussiedler wieder stärker in die Öffentlichkeit zu tragen. Derzeit prüfen wir, auf welchem Wege wir praktische Verbesserungen für die Spätaussiedler herbeiführen können, bei denen es sich im Übrigen anders als von linker Seite häufig dargestellt um Deutsche im Sinne des § 116 GG handelt.