Qualifizierte Migration in den Arbeitsmarkt ist eine Chance, Migration in unsere Sozialsysteme ist ein Problem. Unser Ziel als Bundesregierung ist daher, die illegale Migration nach Deutschland zu stoppen, den Migrationsdruck nach Europa durch ein funktionierendes, gehärtetes Gemeinsames Europäisches Asylsystem dauerhaft zu verringern, die Einwanderung von Fachkräften zu erleichtern und das Vertrauen in unsere Demokratie und den Rechtstaat zu stärken. Die ersten Erfolge sind unübersehbar: Die Zahl der Asylerstanträge sank 2025 im Vergleich zu 2024 um 51 Prozent, um 66 Prozent im Vergleich zum Jahr 2023, aber wir sind noch längst nicht am Ende der Migrationswende.
Deshalb ist die Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS), die wir diese Wochem im Bundestag beschlossen haben, so entscheidend.
Damit stellen wir die Weichen für klar strukturierte Abläufe und eine verlässliche Ordnung im Asylbereich.
Klare Entscheidungen an den EU-Außengrenzen sorgen für Transparenz und Fairness. Dadurch schützen wir Menschen mit berechtigtem Schutzanspruch, verhindern Mehrfachanträge und begrenzen illegale Migration. Eines ist klar: Wer bereits in einem anderen Mitgliedstaat registriert wurde, hat keinen Anspruch auf ein zweites Verfahren in Deutschland. Wer sein Asylverfahren nach den sogenannten Dublin-Regeln in einem anderen EU-Staat durchlaufen muss, kann künftig in Sekundärmigrationszentren mit Aufenthaltspflicht untergebracht werden, mit dem Ziel effektiver und schneller Rücküberstellungen in die zuständigen EU-Staaten. Ermöglicht werden außerdem „Return Hubs“, also Rückkehrzentren außerhalb der EU, in die Ausreisepflichtige verbracht werden, die nicht in ihre Herkuntsstaaten zurückgeführt werden können. Deutschland plant auf Initiative von Bundesinnenminister Dobrindt gemeinsam mit vier weiteren EU-Staaten die Einrichtung solcher Rückkehrzentren.
Außerdem schafft das GEAS die rechtliche Grundlage, um Asylbewerber schneller in Arbeit bringen zu können. Der „Sofort-in-Arbeit-Plan“ von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt sieht vor, dass Asylbewerber in Aufnahmeeinrichtungen bereits nach drei Monaten in Deutschland arbeiten dürfen, auch wenn ihr Asylverfahren noch läuft. Das gilt nicht für Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten, „Dublin“-Fälle, bei denen ein anderer EU-Staat für den Asylsuchenden zuständig ist, oder Personen, die das Asylrecht offenkundig missbrauchen. Die Arbeitsaufnahme entlastet die Sozialkassen, hat aber keine Auswirkungen auf das Ergebnis des Asylverfahrens.
Darüber hinaus haben die EU-Staaten vorige Woche eine gemeinsame Liste sicherer Herkunftsstaaten beschlossen, die für alle Mitgliedsländer gelten soll. Dazu zählen unter anderem Marokko, Tunesien, Ägypten, Kosovo, Kolumbien, Indien und Bangladesch. In diese Länder soll künftig durch ein beschleunigtes Asylverfahren schneller aus Deutschland und anderen EU-Staaten abgeschoben werden. Auch EU-Beitrittskandidaten sollen grundsätzlich als sichere Herkunftsstaaten gelten, Ausnahmen sind bei Sanktionen oder bewaffneten Konflikten möglich.
Wir haben als CDU/CSU den Menschen die Migrationswende versprochen und wir halten Wort.








