Das Bundesministerium des Innern und die Koalition liefern in Sachen Sicherheit weiter. Nachdem eine Million Euro Belohnung für Hinweise zur Ergreifung der Täter des linksterroristischen Anschlags auf das Stromnetz in Berlin ausgesetzt wurde, folgte gestern die gesetzgeberische Ebene. Im Deutschen Bundestag haben wir das KRITIS-Dachgesetz verabschiedet, das ich in den vergangenen Wochen als Parlamentarischer Staatssekretär mit den Regierungsfraktionen verhandelt habe. Mit dem KRITIS-Dachgesetz wird ein wichtiges Vorhaben zum physischen Schutz kritischer Einrichtungen umgesetzt. Mit diesem Beschluss ist der schwarz-roten Bundesregierung gelungen, was die Ampel über Jahre nicht hinbekommen hat. Die Verabschiedung des KRITIS-Dachgesetzes ist gerade nach dem linksextremistischen Anschlag von Berlin, die richtige und notwendige Entscheidung für unser Land:
Die Resilienz, also die Widerstandsfähigkeit kritischer Infrastrukturen wie Stromnetze, Bahnverbindungen oder Krankenhäuser in Deutschland wird gestärkt, indem erstmals auf Bundesebene sektorenübergreifende Mindestvorgaben für physische Resilienzmaßnahmen für Betreiber kritischer Infrastrukturen etabliert werden sollen. Die Risiken und wechselseitigen Abhängigkeiten sollen durch Risikoanalysen systematisch in den Blick genommen und die Betreiber werden zu passgenauen Maßnahmen verpflichtet. Diese Resilienzmaßnahmen umfassen insbesondere Maßnahmen zur Verhinderung von Störfällen und Ausfällen, Maßnahmen zur Ermöglichung der Weiterarbeit oder zur schnellen Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit. Zudem werden die Betreiber zur Meldung von erheblichen Vorfällen wie Störungen und Ausfällen verpflichtet werden.
Auch nimmt sich diese Bundesregierung des Themas Transparenzpflichten in Zeiten hybrider Angriffe von außen und extremistischer Anschläge im Innern an, damit potenziellen Angreifern Schwachstellen nicht auf dem Silbertablett durch öffentlichen Zugang zu sensiblen Daten geliefert werden.
In verschiedenen Rechtsakten, etwa im Planungs- oder Umweltrecht, sind Informations-, Transparenz- und Veröffentlichungspflichten für Infrastrukturinformationen formuliert. Die Veröffentlichung von sensiblen Informationen kann Ausspähungsversuche oder Sabotageakte erleichtern. Daher muss gelten, dass bei Gesetzesvorhaben mit Transparenzpflichten in der Abwägung immer die Sicherheit den Vorrang hat vor anderen Belangen.
Als Bundesregierung werden wir nun prüfen, ob bestehende Ausnahmen von den Informations-, Transparenz- und Veröffentlichungspflichten für kritische Infrastrukturen auch von den Betreibern genutzt werden oder ob die rechtlichen Möglichkeiten, sensible Daten von der Veröffentlichung auszunehmen, nicht ausreichen. In diesem Fall werden gesetzgeberische Anpassungen zum Schutz kritischer Infrastruktur vorgenommen. Vor dem Hintergrund der Folgen des Anschlags auf die Strominfrastruktur in Berlin Anfang Januar werden wir KRITIS-Betreiber und Behörden zudem erneut für diese Thematik und die Nutzung der Ausnahmen sensibilisieren.
Die Verabschiedung dieses Gesetztes war umso wichtiger, da die Zeit drängte. Wegen Nicht-Umsetzung der CER-Richtlinie (Umsetzungsfrist 17.10.2024) stand eine Klageerhebung durch die Europäische Kommission mit der Folge von Strafzahlungen bevor.
Zum Beschluss dieses wichtigen Gesetzes habe ich diese Woche Mittwoch dem ARD-Morgenmagazin ein Interview gegeben: https://www.ardmediathek.de/video/morgenmagazin/mehr-sicherheit-fuer-kritische-infrastruktur/wdr/Y3JpZDovL3dkci5kZS9CZWl0cmFnLXNvcGhvcmEtMWJkYjg0MDAtYmY2NC00MTg0LWEwYjItYjQzYWM1OTFiOWQx
Foto: ARD-Morgenmagazin








