In dieser Woche hat sich der Bundestag in hitziger Debatte mit dem Gesetz zur Aussetzung des Familiennachzuges für subsidiär Schutzberechtigte befasst. Der Familiennachzug für Flüchtlinge ohne Asylstatus soll für zwei Jahre ausgesetzt werden, Härtefälle sollen von dieser Regelung ausgeschlossen werden. Angesichts der Belastungen der Länder und Kommunen bei der Unterbringung von Asylsuchenden und deren Familien hatten die Länder den Bund bereits im Oktober 2023 zu diesem Schritt aufgefordert. Auch 2016 wurde der Familiennachzug für zwei Jahre ausgesetzt. Seit 2018 können nach geltendem Recht pro Monat maximal 1000 Visa für den Familiennachzug von subsidiär Schutzberechtigten ausgestellt werden. Personen mit subsidiären Schutzstatus sind Flüchtlinge, die kein Asyl oder Flüchtlingsschutz bekommen, aber trotzdem bleiben dürfen, weil ihnen in ihren Heimatländern Folter oder Todesstrafe droht. Es leben zurzeit etwa 388.00 subsidiär geschützte Personen in Deutschland. Deutschland ist durch die Aufnahme und Integration der hohen Anzahl an Schutzsuchenden, die ins Land gekommen sind, längst überlastet. Die Herausforderungen bei Aufnahme und Integration verstärken sich, wenn die Kernfamilie der Schutzberechtigten nachziehen, denn die Kommunen müssen so ausreichendend Wohnraum, Kita- und Schulplätze gewährleisten.
Ziel unserer Neuregelung ist die Vermeidung der Überlastung von Aufnahmeeinrichtungen und Integrationsangeboten – insbesondere in den Ländern und Kommunen. Dieser Schritt ist ein weiterer Baustein der angekündigten Migrationswende und dient der Begrenzung der Migration, die gemäß einem weiteren Beschluss des Bundeskabinetts wieder ausdrücklich als Ziel im Aufenthaltsgesetz festgeschrieben werden soll. Durch die Regelung, die den Nachzug ab Inkrafttreten dieses Gesetztes für zwei Jahre aussetzt und gleichzeitig klarstellt, dass eine Familienzusammenführung in Härtefällen weiterhin möglich ist, werden wir den verfassungs- völker- und europarechtlichen Vorgaben Rechnung tragen. Das hat Innenminister Dobrindt in seiner Rede heute klargemacht.
Für weitere politische Debatten sorgte in dieser Woche der Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Berlin, der die Zurückweisung von drei Somaliern als rechtswidrig einstuften. Im konkreten Fall waren drei somalische Staatsangehörige betroffen, die zuvor mehrfach an der deutsch-polnischen Grenze zurückgewiesen worden waren und keinen Asylwunsch äußerten, sondern dies erst beim dritten Grenzübertrittsversuch taten. Hierbei handelt sich um eine Einzelfallentscheidung im einstweiligen Verfahren ohne grundsätzliche rechtliche Bindungswirkung.
Als CDU/CSU halten wir an den Zurückweisungen so lange fest, bis der Schutz an den EU-Außengrenzen funktioniert. Dieses Vorgehen ist notwendig, um die Überlastung unserer Länder und Kommunen zu beenden und die öffentliche Sicherheit und Ordnung in unserem Land zu schützen.