In dieser Woche hat das Kabinett einen Gesetzentwurf zur IP-Adressenspeicherung beschlossen, mit dem Internetanbieter dazu verpflichtet werden sollen, IP-Adressen für einen Zeitraum von drei Monaten zu speichern.
Damit werden die Ermittlungsbefugnisse der Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden insbesondere im Kampf gegen sexuellen Kindesmissbrauch und Internetkriminalität, aber auch zur Gefahrenabwehr im Bereich terroristischer Gefahren gestärkt und zugleich ein strukturelles Ungleichgewicht zwischen Tätern und Ermittlern beseitigt. Das Internet darf kein rechtsfreier Raum und kein Eldorado für Straftäter sein.
Bei der IP-Adresse handelt es sich um eine technische Kennung ,die jedem Internetanschluss zu einem bestimmten Zeitpunkt für einen bestimmten Zeitraum zugewiesen wird.
Kriminalität und terroristische Bedrohungen verlagern sich zunehmend in den digitalen Raum. Die IP-Adresse ist dabei häufig die erste oder sogar einzige Spur, die Täter im digitalen Raum hinterlassen. Deshalb ist es unerlässlich, dass die Befugnisse unserer Polizeibehörden mit diesen Entwicklungen Schritt halten.
Konkret bedeutet das, dass neben der dreimonatigen Speicherung von IP-Adressen künftig unter bestimmten Voraussetzungen auch darüberhinausgehende Verkehrsdaten von Einzelpersonen erhoben werden können. Die Datenübermittlung von den Providern an die Sicherheitsbehörden erfolgt ausschließlich bei begründetem Verdacht und auf richterlichen Beschluss. Ebenso regelt der Gesetzentwurf, dass eine sogenannte Funkzellenabfrage nicht nur bei Verdacht einer besonders schweren Straftat , sondern schon bei Straftaten von erheblicher Bedeutung zulässig ist. Bewegungs- oder Persönlichkeitsprofile oder gar Kommunikationsinhalte werden nicht gespeichert, so dass die Vertraulichkeit der Kommunikation im Netz strikt gewahrt belibt.
Mit der Einführung der verpflichtenden IP-Adressenspeicherung werden Täter sichtbar gemacht, kriminelle Netzwerke zerschlagen und entscheidende Spuren für eine effektive Strafverfolgung gesichert. Damit schließen wir eine gefährliche Sicherheitslücke und stärken unsere Behörden im digitalen Raum nachhaltig. Der Gesetzentwurf soll nun zügig in den Deutschen Bundestag eingebracht werden.
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