Diese Woche Montag hat Bundesinnenminister Alexander Dobrindt gemeinsam mit dem amtierenden IMK-Vorsitzenden sowie dem Präsidenten des Bundeskriminalamts, Holger Münch, die Polizeiliche Kriminalstatistik für das Jahr 2025 vorgestellt.
Insgesamt wurden im vergangenen Jahr 5,5 Millionen Straftaten erfasst, fast 329.000 weniger als im Vorjahr ( -5,6 Prozent ). Die Zahl der Tatverdächtigen ist um rund 6 Prozent gesunken. Auch wenn ein Teil des Rückgangs auf die Teillegalisierung des Besitzes und Anbaus von Cannabis sowie dessen Zubereitung zurückzuführen ist, beträgt der Rückgang der Straftaten bei Herausrechnung dieses Effekts immer noch 4,7 Prozent. Die Gewaltkriminalität ist erstmals seit 2021 rückläufig (-2,3 Prozent). Auch die Anzahl der Tatverdächtigen ging hier zurück (-2,6 Prozent), insbesondere die der tatverdächtigen Jugendlichen (-7,4 Prozent) und der tatverdächtigen Zuwanderer (-7,2 Prozent). Gleichwohl gibt es kein Anlass zur Entwarnung mit Blick auf die Gewaltdelikte, deren Zahl in den vergangenen Jahr stetig und deutlich gestiegen ist.
Der spürbare Rückgang bei den tatverdächtigen Zuwanderern deutet darauf hin, dass die Migrationswende in vollem Gange ist und auch sicherheitspolitisch Wirkung entfaltet. Nichts desto trotz sind nichtdeutsche Tatverdächtige insgesamt aber insbeondere bei der Gewaltkriminalität mit 42,9 Prozent weiterhin deutlich überrepräsentiert.
Hinzu kommt, dass die Gewaltkriminalität bei Kindern erneut gestiegen ist (+3,3 Prozent).
Außerdem bewegen sich Sexualdelikte auf einem hohen Niveau. Alarmierend ist insbesondere der Anstieg Vergewaltigungen (+9,0 Prozent). Straftaten im Zusammenhang mit kinderpornografischen Inhalten sind laut PKS zwar zurückgegangen (-2,7 Prozent auf 41.677 Fälle), sie bleiben aber auf hohem Niveau. Straftaten im Zusammenhang mit jugendpornografischen Inhalten stiegen dagegen weiter an (+19,9 Prozent auf 11.515 Fälle). Das ist inakzeptabel und zeigt, dass dringender Handlungsbedarf besteht. Es kann daher nicht sein, dass das Europaparlament zuletzt mit den Stimmen von SPD, Grünen, Linken und der AfD die Verlängerung der Übergangsregelung zur freiwilligen Meldung von kinderpornographischem Missbrauchsmaterial verhindert hat.
Positiv ist, dass die langjährige Forderung von CDU und CSU einer verpflichtenden Speicherpflicht von IP-Adressen, diese Woche Mittwoch im Kabinett beschlossen wurde. Mit diesem Vorhaben stärken wir die Handlungsfähigkeit unserer Sicherheitsbehörden bei der Bekämpfung sexuellen Kindesmissbrauchs, bei der Abwehr terroristischer Gefahren und bei der Bekämpfung von Internetkriminalität. Datenschutz darf nicht zum Täterschutz werden.
Die aktuelle SKiD-Studie zeigt: Das Sicherheitsgefühl in Deutschland ist insgesamt hoch. In der eigenen Wohngegend hat sich das Sicherheitsgefühl nachts seit 2020 leicht verbessert. Gleichzeitig fühlen sich aber im öffentlichen Nahverkehr weiterhin rund 45 Prozent der Menschen unsicher. Umso wichtiger ist die Arbeit der Polizistinnen und Polizisten, denen mein besonderer Dank gilt: Sie tragen täglich dazu bei, das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu stärken. Als Bundesregierung unterstützen wir die Sicherheitsbehörden mit einem Personalaufwuchs, besserer Ausstattung und wollen in den nächsten Monaten mit zahlreichen Vorhaben die Befugnisse und technologischen Ermittlungsmöglichkeiten erweitern, um Kriminalität noch wirksamer bekämpfen zu können.
Zu den Details der PKS 2025: www.bka.de/PKS2025








