Diese Woche haben im Bundestag öffentliche Anhörungen zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes und zur Modernisierung des Bundespolizeigesetzes stattgefunden. Beide Gesetzesvorhaben wurden vom Flughafenverband ADV und den Polizeigewerkschaften ausdrücklich begrüßt.
Wer vorsätzlich die Funktionsfähigkeit des Luftverkehrs beeinträchtigt und unbefugt in Sicherheitsbereiche von Flughäfen eindringt, muss künftig mit verschärften Strafen bis zu fünf Jahren Haft rechnen. Zudem sieht der Gesetzentwurf vor, dass die Länder bei der Drohnenabwehr schneller und einfacher Unterstützung durch die Bundeswehr im Wege der Amtshilfe in besonders schweren Unglücksfällen anfordern können. Mit der Änderung des Luftsicherheitsgesetzes verteidigen wir die Souveränität unseres Landes zu Land, zu See und in der Luft. Für die Bundespolizei wird eine rechtssichere Befugnis geschaffen, feindliche Drohnen aufspüren, abwehren, abfangen und, wenn es sein muss, auch abschießen zu können.
Außerdem stärken wir mit der Modernisierung des Bundespolizeigesetzes die Bundespolizei, indem wir ihr die notwendigen und zeitgemäßen Befugnisse an die Hand geben, die sie zur Strafverfolgung und Gefahrenabwehr braucht. Kontrollquittungen und Kennzeichnungspflichten wird es mit uns nicht geben. Wir vertrauen unseren Polizistinnen und Polizisten. Außerdem schaffen wir auch für die Bundespolizei die Möglichkeit, Messer- und Waffenverbotszonen an Bahnhöfen einrichten zu kennen, die entsprechende Kontrollen erleichtern. Schließlich geben wir der Bundespolizei die Möglichkeit, wenn vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer aufgegriffen werden, direkt Haftantrag stellen zu können zum Vollzug der Abschiebung. Dieses Gesetzesvorhaben ist insgesamt ein sicherheitspolitischer Befreiungsschlag, mit dem wir die Bundespolizei rechtlich auf die Höhe der Zeit bringen. Das schafft Sicherheit und Vertrauen in unserem Land.








