Der Staat muss sein Sicherheitsversprechen einlösen. Der Anspruch muss sein, dass sich die Menschen überall und jederzeit sicher fühlen. Das gilt insbesondere für die Innenstädte, die besonders kriminalitätsbelastet sind. Zwar ist nach der Polizeilichen Kriminalstatistik das Niveau der Straftaten unter dem vor zehn Jahren, die Gewaltkriminalität war 2024 allerdings auf einem Höchststand seit 2007.
Für die Sicherheit und Gefahrenabwehr sind gemäß der verfassungsrechtlichen Kompetenzordnung die Länder zuständig. Aber als Bund stellen wir wichtige Weichen, um die Sicherheit zu erhöhen. Dazu gehört insbesondere die personelle Stärkung der Bundespolizei, die an den Fernbahnhöfen für Sicherheit sorgt, moderne und wirksame Befugnisse unserer Sicherheitsbehörden und ein konsequentes, vernetztes Vorgehen gegen die Strukturen der Organisierte Kriminalität. Hierfür haben wir als BMI gemeinsam mit dem Bundesjustizministerium und dem Bundesfinanzministerium mit dem Aktionsplan gegen Organisierte Kriminalität und Finanzkriminalität die Grundlage geschaffen. Außerdem erhöhen wir auch die Resilienz vor Gefahren, die von Naturkatastrophen und Bedrohungen von außen ausgehen.
Sicherheit zu schaffen und zu erhalten ist aber eine gesamtstaatliche Aufgabe.
Neben dem Bund sind die Länder insbesondere durch ihre Zuständigkeit für Polizei und das Ordnungsrecht sowie die Kommunen durch Ordnungsämter, kommunale Ordnungsdienste, Präventionsarbeit und Städtebau zentrale Säulen unserer staatlichen Sicherheitsarchitektur. Nur mit vereinten Kräften schaffen wir es unsere Bevölkerung umfassend zu schützen. Dies habe ich diese Woche beim Kommunalkongress der CDU/CSU-Bundestagsfraktion betont.








