Bürokratiewahnsinn bei der Abrechnung der Corona-Hilfen für Unternehmen
Erneut beweist Robert Habeck kein gutes Händchen im Umgang mit der Wirtschaft, dessen oberster Interessenvertreter er als Bundeswirtschaftsminister eigentlich sein sollte. Die ursprüngliche Regelung sah vor, dass bis zum 31. März 2024 alle Unternehmen die Schlussabrechnung für erhaltene Corona-Hilfen bei den zuständigen Stellen des jeweiligen Landes eingereicht haben müssen. Abrechnung und Einreichung sind laut Vorgabe…