Gute Nachricht für die Innere Sicherheit – elektronische Fußfessel ist mit dem Grundgesetz vereinbar
Die Verfassungsbeschwerde eines Klägers gegen die elektronische Aufenthaltsüberwachung, umgangssprachlich als elektronische Fußfessel bezeichnet, ist vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt worden. Damit sind die gesetzlichen Regelungen in § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 12, Satz 3 StGB in Verbindung mit § 463a Abs. 4 StPO zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung mit dem Grundgesetz vereinbar. Dem BVerfG zufolge sind die…